Der geistes- und kulturwissenschaftliche Forschungsschwerpunkt Aufklärung – Religion – Wissen (ARW), der an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg angesiedelt ist, schreibt zum 1.10.2026 ein einjähriges Forschungsstipendium für Postdocs zum Thema ‚Gemeinsinn zwischen Ästhetik und Politik‘ aus.
Der Forschungsschwerpunkt widmet sich der historischen Aufklärung und ihrem Fort- und Nachleben bis in die Gegenwart, deren Selbstverständnis durch eine Vielzahl von Vorstellungen und Begriffen geprägt ist, die auf das 18. Jahrhundert zurückgehen. Dazu gehören auch die verschiedenen Versuche der Aufklärung, die auf die Antike zurückgehende Idee des sensus communis durch Konzepte wie Gemeinsinn, bon sens und common sense zu reformulieren, um die Grundlagen gesellschaftlichen Zusammenlebens zu denken. Sind solche Vorstellungen heute noch tragfähig oder ist der Ruf nach Gemeinsinn in pluralen und sich polarisierenden Gesellschaften hoffnungslos antiquiert? Was kann heute als Gemeinsinn gelten und welche historischen Traditionen wirken in gegenwärtigen Beschwörungen des Gemeinsinns fort? Welche gesellschaftlichen und politischen Erwartungen knüpfen sich an den Begriff, und wo sind die Grenzen des common sense?
Gegen die Idee des Eigennutzes setzt Gemeinsinn gegenseitige Verständigung, intuitive Nachvollziehbarkeit und quasi reflexhafte Zustimmung. Für die Denker der Aufklärung wie Shaftesbury, Vico, Herder und Kant erschien er eigentümlich unbeirrbar, war nicht erlernbar und widersetzte sich der Bevormundung. Seine Verbindlichkeit war die eines Gefühls, eines als geteilt angenommenen Geschmacks. Gerade diese Selbstverständlichkeit, ja vermeintliche Natürlichkeit läuft allerdings Gefahr, die eigenen blinden Flecken und Vorurteile zu übersehen, und impliziert eine unmittelbare Gemeinschaft, die kaum ohne Exklusionseffekte zu denken ist. Tatsächlich war der common sense auch schon in der Aufklärung hochgradig umstritten: Während er manchen Kritikern als irrtumsanfällige Neigung zum Vorurteil erschien, so galt er anderen als unabdingbar für das selbstdenkende Individuum und dessen Fähigkeit, andere Standpunkte einzunehmen.
Wie lässt sich die komplexe Geschichte dieser Vorstellung heute fruchtbar machen und verstehen? Wie verhält sie sich etwa zu verwandten Ideen wie der Solidarität, der Anerkennung, des Respekts, wie zu konträren wie dem Individualismus oder Pluralismus? Wo und wie ließ und lässt sich Gemeinsinn erfahren, welche Institutionen und Kommunikationsformen verbanden und verbinden sich mit ihm? Welche Rolle spielen Ethik und Moral, und was trägt insbesondere die ästhetische Erfahrung bei, die bei Kant der privilegierte Ort des sensus communis ist? Kann etwa die programmatisch mit dem geläufigen Geschmack brechende Kunst der Moderne noch gemeinschaftsstiftende Effekte erzeugen und wie verhält sich die Idee einer „volksnahen Kunst“ dazu? Lassen sich auch Konflikte und Dissens als Quelle von Gemeinsinn denken, oder bleibt die Rede vom Gemeinsinn notwendig eine Konsensfiktion? Können solche Formeln, die angesichts der Krise der Demokratie fast routinemäßig aufgerufen werden, heute noch funktionieren, oder ist es umgekehrt so, dass auch moderne Gesellschaften hier etwas voraussetzen, auf das zu wenig reflektiert wird? Sind Appelle an den ,gesunden Menschenverstand‘ notgedrungen populistisch, oder lassen sich ein demokratischer und ein autoritärer Gemeinsinn unterscheiden?
Das Stipendium soll dazu dienen, gemeinsam mit anderen in ARW beteiligten Wissenschaftler*innen zu untersuchen, ob, wo und wie Gemeinsinn und die verwandten Konzepte gegenwärtig oder auch historisch funktioniert haben. Bewerber*innen sollten ein wissenschaftliches (auf eine Aufsatzpublikation zielendes) Projekt vorschlagen und in diesem Rahmen eine wissenschaftliche Veranstaltung ausrichten und organisieren; auch begleitende Formate wie Lesungen, Podiumsdiskussionen, Ausstellungen, Führungen etc. sind denkbar und im Rahmen von ARW-Mitteln finanzierbar.
Das Stipendium beträgt € 2.200,- monatlich, zzgl. evtl. Familienzuschläge. Ein Arbeitsplatz wird zur Verfügung gestellt; Sachmittel zur Durchführung o.g. Veranstaltungen oder Publikationen sind vorhanden. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Beschränkungen.
Eingeladen zur Bewerbung sind promovierte Wissenschaftler*innen aus den Geistes- und Kultur- und Sozialwissenschaften. Bitte reichen Sie Motivationsschreiben, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis sowie ein kurzes Exposé von ca. drei Seiten ein, das Ihren Zugriff auf das Thema skizziert und eine mögliche Veranstaltung entwirft. Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung bis zum 15. Juli 2026 margitta.drosdziok@arw.uni-halle.de. Weitere Informationen bei robert.buch@arw.uni-halle.de.
28. – 29. Mai 2026, Georg-Forster-Haus, Halle (Saale)
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